Wartung
Wichtig für den Betreiber von Sicherungsanlagen sind die Festlegungen in der VDE 0833, wonach Gefahrenmeldeanlagen mindestens viermal jährlich inspiziert und mindestens einmal jährlich gewartet werden müssen. Diese Arbeiten sind in einem Betriebsbuch aufzuzeichnen. Betreiber, die gegen diese Norm verstoßen, riskieren unter Umständen ihre Gewährleistungs- und / oder Versicherungsansprüche!
Wir bieten Ihnen für die Durchführung der oben genannten Leistungen Instandhaltungsverträge an. Durch diese Vertragsart stellen wir sicher, dass nach regelmäßiger Inspektion, Wartung und eventuell erforderlicher Instandsetzung die Sicherheitsanlage funktioniert, dass heißt, dass sie im Normalfall schweigt und bei Alarm auslöst.
Der Vertrag wird mit Ihnen abgestimmt. Umfang, Leistung und Vertragsdauer werden festgeschrieben. Unser Bereitschaftsdienst nach Dienstschluss steht unseren Vertragskunden vorrangig zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie unverbindlich.